Übertritt an das Gymnasium nach der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule

Regelungen zum Übertritt

– Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der 5. Klasse der Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Gesamtdurchschnitt von 2,0 oder besser erzielt haben, können in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums eintreten.

– Der Wechsel von einer Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

– Die Möglichkeit eines Probeunterrichts ist für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse einer Mittelschule nicht vorgesehen.

Verpflichtende Anmeldezeiten + Informationsveranstaltungen

Besuchen Sie bitte die Homepages der Schulen.

Olympia-Morata-Gymnasium:

Homepage OMG

Walther-Rathenau-Gymnasium und Realschule

Homepage Rathenau

 

 

Vorgelegt werden müssen:

– Zwischenzeugnis der Mittelschule im Original (Jahrgangsstufe 5)
– Geburtsurkunde im Original oder das Stammbuch
– ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
– zwei Passbilder