Übertritt an das Gymnasium nach der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule
Regelungen zum Übertritt
– Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der 5. Klasse der Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Gesamtdurchschnitt von 2,0 oder besser erzielt haben, können in die Jahrgangsstufe 5 eines Gymnasiums eintreten.
– Der Wechsel von einer Mittelschule in die Jahrgangsstufe 6 eines Gymnasiums ist nur nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
– Die Möglichkeit eines Probeunterrichts ist für Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse einer Mittelschule nicht vorgesehen.
Verpflichtende Anmeldezeiten + Informationsveranstaltungen
Besuchen Sie bitte die Homepages der Schulen.
Olympia-Morata-Gymnasium:
Walther-Rathenau-Gymnasium und Realschule
Vorgelegt werden müssen:
– Zwischenzeugnis der Mittelschule im Original (Jahrgangsstufe 5)
– Geburtsurkunde im Original oder das Stammbuch
– ggf. ein Sorgerechtsbeschluss
– zwei Passbilder